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Bundesrat beschliesst gezielte Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse

Bundesrat beschliesst gezielte Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse

Gesetzgebung

Bundesrat beschliesst gezielte Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse

Der Bundesrat will mit der am 16. April verabschiedeten und am 20. April in Kraft getretenen COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht durch gezielte Massnahmen gege Konkurse, die im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virsus stehen, Löhne sichern und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Voraussetzung ist, dass die Liquiditätsengpässe allein aufgrund der Coronakrise entstanden sind. Die Verordnung enbindet Unternehmen vorübergehend von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige. Letztere führt üblicherweise umgehend zum Konkurs. Hinzu kommt die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU. Damit wurde eine weitere Massnahme ergriffen, um den volkswirtschaftlichen Schaden der Pandemie zu verringern.

Inhalt der COVID-19-Verordnung

Erläuterung zur COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht

Zur...

iusNet AR-SVR 17.04.2020

 

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