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Aufsichtsbericht zu Vorkommnissen am Bundesstrafgericht, Pressemitteilung

Aufsichtsbericht zu Vorkommnissen am Bundesstrafgericht, Pressemitteilung

Rechtsprechung

Aufsichtsbericht zu Vorkommnissen am Bundesstrafgericht, Pressemitteilung

Gemäss Pressemitteilung kommt der Untersuchungsbericht zum Schluss, dass weder die Nebentätigkeiten der Richterpersonen, welche gerichtsintern Anlass zu Diskussionen gegeben haben, noch die Spesenentschädigungen zu beanstanden sind. Es gibt ferner auch keine Anhaltspunkte für Ungereimtheiten inhaltlicher Art und in der Vorgehensweise bei den Pensumserhöhungen. Jedoch sind rückwirkende Pesenerhöhungen in Zukunft zu vermeiden.

Akutell ist nur eine Liebesbeziehung einer Richterperson am Arbeitsplatz bekannt. Die Untersuchung hat ergeben, dass in Bezug auf Befangenheit und Unparteilichkeit in dieser Situation stets korrekt vorgegangen wurde. Es wird empfohlen, auf derartige Situationen im Hinblick auf Transparenz in Zukunft ein stärkeres Augenmerk zu legen.

Es gab keine Fälle von sexueller Belästigung. Es hat in Zusammenhang mit der extrem hohen Pendenzenlast eine Bemerkung eines Vorgesetzten gegenüber einer Angestellten gegeben, sie dürfe jetzt bloss nicht schwanger werden. Der Vorgesetzte hat sich für diese verbale Entgleisung in der Folgewoche förmlich entschuldigt.

Insgesamt gibt es keine Hinweise für ein Mobbing der italophonen Richtpersonen durch deutsch...

iusNet AR-SVR 27.04.2020

 

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