iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Allgemeines Sozialversicherungsrecht Atsg > Bundesrat Beschliesst Ausweitung Des Corona Erwerbsersatz

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

In seiner Medienmitteilung vom 16. April 2020 gab der Bundesrat bekannt, dass er den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz ausweitet. Eine Entschädigung erhalten neu auch nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffene Selbständigerwerbende. Damit sind Personen gemeint, die zwar während der Pandemie kein Arbeitsverbot trifft, aber in Folge der Massnahmen nur reduziert oder gar nicht mehr arbeiten können. Dadurch erleiden sie erhebliche finzanzielle Einbussen, welche existenzgefährdend sein können. Beispielhaft werden Taxifahrer erwähnt. Um Härtefälle zu vermeiden, weitet der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz auf diese Art von Selbständigerwerbenden aus, sofern ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher als CHF 10 000 aber tiefer als CHF 90 000 Franken ist. Der Erwerbsersatz beträgt maximal CHF 5'880 pro Monat. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten.

Bisher hatten Eltern, die im Zusammenhang mit Corona die Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um z.B. wegen Schulschliessung die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, bis zum 12....

iusNet AR-SVR 17.04.2020

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.