Die Kommentierung setzt sich mit dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 9C_139/2018 vom 20. September 2018 auseinander, in dem es darum ging, wie eine Vorsorgeeinrichtung ihre obligatorischen Leistungen zu berechnen hat, wenn eine versicherte Person wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht keinen Anspruch auf überobligatorische Invalidenleistungen hat.