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Ordentliches Rentenalter auch für besondere Personalkategorien in der Bundesverwaltung

Ordentliches Rentenalter auch für besondere Personalkategorien in der Bundesverwaltung

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Öffentliches Personalrecht
Berufliche Vorsorge

Ordentliches Rentenalter auch für besondere Personalkategorien in der Bundesverwaltung

Für Angehörige des Berufsmilitärs (Unteroffiziere, Offiziere, Militärpiloten und Testpiloten der armasuisse) sowie des Grenzwachtkorps gilt neu das ordentliche Pensionierungsalter von 64 bzw. 65 Jahren. Eine freiwillige Frühpensionierung wird weiterhin möglich sein, indem der Arbeitgeber zusätzliche Sparbeiträge an die berufliche Vorsorge einzahlt. Auch die Überbrückungsrente wird zu einem Teil vom Arbeitgeber finanziert.

Mitarbeitende des EDA, die einen Einsatz unter sehr schwierigen Bedingungen leisten, erhalten weiterhin zusätzliche Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge. Allerdings wird die Finanzierung der Überbrückungsrente nicht mehr vollständig vom Arbeitgeber getragen. Hingegen wird die erforderliche Dauer eines Einsatzes an Orten mit schwierigen Bedingungen von sechs auf fünf Jahre reduziert.

Die Regelung gilt ab 1. Mai 2019 für alle neuen Mitarbeitenden, für die bereits eingestellten tritt sie ab 1. Januar 2020 in Kraft. Weiterhin nach alter Regelung vorzeitig in Pension gehen können Mitarbeitende über 50 Jahre und jene, die mehr als 23 Dienstjahre aufweisen (Stichtag 31. Dezember 2019).

Bei der Umstellung werden die Mitarbeitenden von...

iusNet AR-SVR 25.04.2019

 

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