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Vernehmlassung i.S. Reform Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Vernehmlassung i.S. Reform Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge

Vernehmlassung i.S. Reform Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Auf Einladung des Bundesrats haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse am 2. Juli 2019 einen Vorschlag zur Revision der zweiten Säule gemacht. Ziele der Reform sind, die Verminderung der Finanzierungsprobleme der beruflichen Vorsorge, die Sicherung des Rentenniveaus und die Verbesserung der sozialen Absicherung von Erwerbstätigen mit kleinen Löhnen. Der Bundesrat hat das Modell der Sozialpartner am 13. Dezember 2019 in die Vernehmlassung gegeben unter Vorbehalt, dass er nach der Vernehmlassung noch Anpassungen vornehmen kann.

Der Kompromiss der Sozialpartnern soll die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage garantieren.

Die Vorlage sieht folgende Punkte vor:

  • Der Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.
  • Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen
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iusNet AR-SVR 13.12.2019

 

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