Die Genehmigung von Überstunden kann konkludent erfolgen. Dies gilt auch, wenn im Vertrag grundsätzlich deren schriftliche Genehmigung vorgesehen ist. Hat ein Arbeitgeber kein System für die Erfassung und die Kontrolle von Überstunden geschaffen, sind Zeugenaussagen von Arbeitskollegen ein geeignetes Mittel, um zu beweisen, dass diese geleistet wurden. Nur weil eine Arbeitnehmerin den Lohn vorbehaltlos annimmt, ohne auf die fehlende Überstundenentschädigung zu verweisen, verliert sie ihren Anspruch noch nicht. Dies gilt umso mehr, wenn die hohe Arbeitslast allgemein ein Thema ist, das im Betrieb für Spannungen sorgt.