Interessenkonflikt im Wohnheim
Interessenkonflikt im Wohnheim
Interessenkonflikt im Wohnheim
Die Beschwerdegegnerin arbeitete während 21 Jahren als Krankenschwester bei der Beschwerdeführerin, einem durch eine private Gesellschaft geführtes Alters- und Pflegeheim. Während ihrer gesamten Anstellung leistete sie sehr gute Arbeit. Nach 21 Jahren Tätigkeit zog ihre Tante als Klientin in das Heim ein. Während eines Gesprächs, an dem auch der Direktor der Einrichtung anwesend war, wurde die Beschwerdegegnerin formell zur therapeutischen Vertreterin ihrer Tante ernannt. Wenige Monate später erliess die Fédération genevoise des établissements médico-sociaux (FEGEMS) zur Umsetzung von Art. 386 Abs. 2 ZGB ein Rundschreiben. Es hielt fest, dass ein Interessenskonflikt vorliegt, wenn Mitarbeitende der Einrichtung gleichzeitig die Aufgabe der therapeutischen Vertretung einer Klientin wahrnehmen. Der Direktor der Beschwerdeführerin stellte fest, dass bei der Beschwerdegegnerin ein derartiger Interessenkonflikt vorlag. Er forderte die Mitarbeiterin deshalb auf, sich zu entscheiden, ob sie entweder ihre Anstellung oder die Aufgabe als therapeutische Vertretung behalten möchte und schliesslich eine der beiden Tätigkeiten aufzugeben. Er gab zu, dass er sie bei der Ernennung zur...
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