Umfang der Personensicherheitsprüfung eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition
Umfang der Personensicherheitsprüfung eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition
Umfang der Personensicherheitsprüfung eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition
Der Beschwerdeführer war beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angestellt. Aufgrund seiner als besonders sicherheitsempfindlich eingestuften Funktion wurde er von der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen (PSP) einer erweiterten PSP unterzogen und wegen fehlenden Daten für die Prüfung seiner finanziellen Verhältnisse als «nicht sicherheitsgeprüft» qualifiziert. Die gegen diese Feststellungsverfügung erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. März 2018 (BVGer A-2677/2017) ab. Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bundesgericht die Aufhebung dieses Urteils und die Rückweisung der Sache an die Fachstelle für PSP zur Neubeurteilung.
Der Beschwerdeführer bestritt nicht im Grundsatz, dass für die Erhebung von sicherheitsrelevanten Daten über die finanzielle Lage der Betroffenen im Rahmen einer Personensicherheitsprüfung eine gesetzliche Grundlage und ein öffentliches Interesse bestehe. Er war allerdings der Auffassung, dass eine umfassende Erhebung von Steuerdaten und die Befragung von Drittpersonen gestützt auf Art. 20 Abs. 2 lit. e BWIS (Bundesgericht über Massnahmen zur Wahrung...
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