Die Beschwerdeführerin wehrte sich vor Bundesgericht gegen das Urteil der Vorinstanz, welches die fristlose Entlassung der Beschwerdegegnerin als ungerechtfertigt erachtete. Die fristlose Kündigung erfolgte, weil die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin vorwarf, ein Arbeitszeugnis ungerechtfertigt erlangt zu haben.