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Streichung von Art. 3 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen

Streichung von Art. 3 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen

Gesetzgebung

Streichung von Art. 3 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen

Rémy Wyssmann von der Schweizerischen Volkspartei hat am 1. März 2024 die Parlamentarische Initiative "Streichung von Art. 3 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen" im Nationalrat eingereicht. 

Ziel der parlamentarischen Initiative ist eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen (SR 172.121) und der entsprechenden Verordnung (SR 172.121.1). 

Im Zuge der Abstimmung über die 13. AHV-Rente sei die lebenslängliche Ruhegehaltsregelung im Sinne von Art. 3 ff. der Verordnung über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen in Frage gestellt worden. Nach der Ansicht des Initianten gibt es keinen sachlichen Grund an diesen Privilegien festzuhalten.

iusNet AR-SVR 19.03.2024

 

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