Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Beschwerdeführerin sah sich mit verschiedenen Vorwürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Betreuung von Doktorierenden konfrontiert. Sie selber hatte eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen die EPFL hängig, welche im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil wehrt sie sich nun vor Bundesgericht und verlangt eine Entschädigung für die entstandenen Kosten.
Die EPFL sieht zwar eine Regelung zur Übernahme der Anwaltskosten vor, sofern die Vertretung oder Unterstützung durch einen Anwalt angesichts der Umstände gerechtfertigt ist, das Bundesgericht erklärt aber Mangels hinreichender Begründung die Klage auf Ersatz der Anwaltskosten als unzureichend (E. 2.3). Auch fehlt gemäss Bundesgericht eine hinreichende Begründung bezüglich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (E. 3.3).
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