AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht hatte sich zum AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin zu äussern, die über ein Institut tätig wurde, aber auf eigene Rechnung arbeitete. Stark ins Gewicht fielen die hohen Qualitätsanforderungen des Instituts sowie der Umstand, dass die Versicherte gegen aussen über das Institut auftrat (insb. Webauftritt).
Zur AHV-rechtlichen Qualifikation eines Einkommensbestandteils als Lohn oder Kapitalertrag
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob an der bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich der AHV-rechtlichen Qualifikation eines Einkommensbestandteils als Lohn oder als Kapitalertrag festzuhalten ist.
AHV-rechtliche Qualifikation der Ausbildungsentschädigung an Lernvikare der evangelisch-reformierten Landeskirche
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Ausbildungsentschädigungen, die von der evangelisch-reformierten Landeskirche an Lernvikare ausbezahlt werden, als Zuwendungen für die Aus- und Weiterbildung gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV zu qualifizieren und damit beitragsfrei sind oder ob sie beitragspflichtigen Lohn darstellen.
AHV-beitragsrechtliche Qualifikation einer KESB-Fachbeiständin
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person für eine KESB als Fachbeiständin ausgeübte Beschäftigung AHV-beitragsrechtlich als selbständige oder als unselbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten sei.
AHV-rechtliche Qualifikation von Einkünften als Inhaberin oder Inhaber von Betrieben in einem Nichtvertragsstaat
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Rechtsfrage, ob die Einkünfte einer in der Schweiz wohnhaften Versicherten als Inhaberin eines Hotel- und Wellnessbetriebs in einem Nichtvertragsstaat als beitragspflichtiges Renteneinkommen einer Nichterwerbstätigen zu qualifizieren seien.
Anrechnung von Einkommen nach dem Realisierungs- oder Erwerbsjahrprinzip
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit dem Verhältnis zwischen dem rechtsprechungsgemässen Erwerbsjahrprinzip bei der Anrechnung von Einkommen und der neueren AHV-rechtlichen Regelung, welche das Realisierungsprinzip vorsieht.
Zur Rechtsmässigkeit von Art. 55quater Abs. 1 AHVV (First für die Aufschubserklärung)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Frist, die in Art. 55 Abs. 1 AHVV für die Erklärung des Aufschubs der Altersrente statuiert wird, rechtmässig ist.
AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welche Relevanz die steuerrechtliche Qualifikation von Vermögensteilen für die AHV-Beitragspflicht hat.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Frage beantwortet, ob die Uber Switzerland GmbH als Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer in der Schweiz zu qualifizieren ist.
Wenn die Auszahlung von "Management Fees" erfolgswirksam als Aufwand verbucht wird, stellt sie keine Bilanztransaktion (Cash-Pooling) dar. Wer der Lohnzahlung Priorität vor der Beitragsentrichtung einräumt, handelt mindestens grobfahrlässig.