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Öffentliches Personalrecht
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Gehaltskürzung als Disziplinarstrafe
Ein Genfer Sekundarlehrer wurde zum Gespräch mit seinen Vorgesetzten zitiert, weil ihm unangemessenes Verhalten, u.a. sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde.
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Einem angestellten Architekten bei der Abteilung Denkmalpflege der Stadt Genf wurde gekündigt aufgrund von mangelhafter Kommunikation, Schwierigkeiten bei der Entscheidfindung und Probleme mit der Hierarchie. Er klagte und die Vorinstanz gab ihm Recht, woraufhin die Behörde Beschwerde vor Bundesgericht erhob.
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Das Neubeurteilungsverfahren bei personalrechtlichen Anordnungen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Urteil VB.2023.00224 vom 22. November 2023 entschieden, dass der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung in Anwendung von § 4 in Verbindung mit § 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) nicht entzogen werden kann. Dieser Entscheid hat weitreichende Folgen, insbesondere für Kündigungen, Entlassungen und personalrechtliche Massnahmen wie die Einstellung im Amt oder auch die Freistellung.
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Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz
Ein Adjunkt in einer Zürcher Gemeinde warf dem Beschwerdegegner vor, durch übermässige Arbeitsbelastung und einer fortgesetzten Verletzung der Fürsorgepflicht seine Arbeitsunfähigkeit verursacht zu haben. Seine wiederholte Forderung nach zusätzlichen Stellen sei ungehört geblieben. Zum Schutz seiner Gesundheit sei er gezwungen gewesen, das Anstellungsverhältnis durch Kündigung aufzulösen (E. 3.1).
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Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Lohneinstufung
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob die Neueinstufung von Lehrkräften im Kanton Waadt diskriminierend gegenüber Frauen ist, da lohnmässig unterschieden wurde, ob die Lehrperson die Fächer unter «culture générale» oder «Informatik, Kommunikation und Administration» unterrichtet. Letzteres sei ein typischer Frauenberuf; der tiefere Lohn sei diskriminierend.
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Kündigung eines Polizisten nach 25 Dienstjahren
Das Bundesgericht musste der Frage nachgehen, ob der Arbeitgeber eines Polizisten aufgrund seiner Arbeitsorganisation und der damit einhergehenden Arbeitslast nicht gebührend auf die Gesundheit des Beschwerdeführers Rücksicht genommen hatte.
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Gegen einen Genfer Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Korruption eröffnet, woraufhin er entlassen wurde. Der Beamte wehrte sich gerichtlich dagegen.
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Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsschutz
Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid (1C_595/2023 vom 26. März 2024) in Bezug auf Kündigungen während einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (nachfolgend «AAUF») erlassen. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Konfliktes am Arbeitsplatz arbeitsunfähig, kann der Kündigungsschutz entfallen. Dies wurde bereits seit geraumer Zeit in der Deutschschweiz von den kantonalen Gerichten so gehandhabt und die Sperrfristen bei einer AAUF nicht beachtet; in der Westschweiz herrscht eine andere Praxis. Nun hat das Bundesgericht sich zu dieser Frage geäussert und Klarheit geschaffen.
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Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Das Polizeigesetz im Kanton Genf wurde dahingehend geändert, dass die Deckung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber aufgehoben und mit einem monatlichen Zuschlag zum Lohn ersetzt wurde für Polizeibeamte, die zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
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Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht
Ein Richter des Obergerichts ZH war mit der Einreihung in die Lohnklasse nach einer Erhöhung seines Arbeitspensums nicht einverstanden und klagte. Der Beschwerdeführer rügt am Rande eine Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Er macht geltende, der innerkantonale Instanzenzug, der vom Generalsekretär des Obergerichts an dessen Verwaltungskommission führt, verletze seinen Anspruch auf ein unabhängiges Gericht (E. 1.2).
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