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Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht

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Öffentliches Personalrecht

Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Instanzenzug, den das Zürcher Recht vorsieht, unvollkommen ist: Es fehle im vorliegenden Fall die Weiterzugsmöglichkeit an eine unabhängige gerichtliche Instanz im Sinne von Art. 29a und Art. 30 Abs. 1 BV (E. 2.4). Es trat auf die Beschwerde nicht ein und überwies die Angelegenheit ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

iusNet AR-SVR 01.11.2024

 

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