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Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe

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Öffentliches Personalrecht

Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Der Beschwerdeführer – ein Polizist – machte geltend, dass er bei Beginn seiner Ausbildung zum Polizisten nichts von dieser Regelung gewusst habe bzw. nicht darauf hingewiesen wurde. Er sei aber verpflichtet, nach seiner Ernennung zum Polizeibeamten min. 3 Jahre bei der Polizei tätig zu sein. Das Gericht wies darauf hin, dass der Ausbildungsvertrag nicht garantieren würde, auch zum Polizeibeamten ernannt zu werden, weshalb sich hieraus kein Rechtsanspruch ergebe. Es wies die Beschwerde ab.

iusNet AR-SVR 23.10.2024

 

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