Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Lohneinstufung
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Lohneinstufung
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Lohneinstufung
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob die Neueinstufung von Lehrkräften im Kanton Waadt diskriminierend gegenüber Frauen ist, da lohnmässig unterschieden wurde, ob die Lehrperson die Fächer unter «culture générale» oder «Informatik, Kommunikation und Administration» unterrichtet. Letzteres sei ein typischer Frauenberuf; der tiefere Lohn sei diskriminierend.
Das Bundesgericht erkannte einen Verstoss gegen Art. 3 GlG, da die Fächer unter «Informatik, Kommunikation und Administration» hauptsächlich von Frauen unterrichtet werden und es keine sachlichen und objektiven Gründe gibt, die einen tieferen Lohn zu rechtfertigen vermögen.
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