iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Verwirkung

Auch Akontobeiträge fallen unter Art. 16 Abs. 3 AHVG (Fristenlauf für Rückerstattungsanspruch)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Der Rückerstattungsanspruch entsteht erst mit der definitiven Festsetzung der Beitragspflicht und die Verwirkungsfristen von Art. 16 Abs. 3 AHVG beginnen somit erst mit der definitiven Beitragsfestsetzung zu laufen. Weil die Beschwerdeführerin die persönlichen Akontobeiträge rechtmässig leistete und die Beitragspflicht erst mit dem angefochtenen vorinstanzlichen Urteil definitiv verneint wurde, war der Rückerstattungsanspruch noch nicht verwirkt.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Verwaltung für unrechtmässig bezogene IV-Renten

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil bejahte das Bundesgericht die Frage, ob der Rückforderungsanspruch der IV-Stelle für zu Unrecht ausgerichtete Invalidenrenten im konkreten Fall verwirkt sei.
iusNet AR-SVR 23.06.2020

Frist für die sozialversicherungsrechtliche Vollstreckungsverwirkung

Rechtsprechung
Unfallversicherung

8C_402/2019 (zur Publikation vorgesehen)

Anhand eines konkreten Streitfalls stellte das Bundesgericht fest, dass sich die Frist für die Vollstreckungsverwirkung für eine rechtskräftig festgesetzte Rente auf zehn Jahre beläuft.
iusNet AR-SVR 06.02.2020

Haftung: Schadenskenntnis bereits mit Pfändungsurkunde? (9C_166/2017)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Vor der Ausstellung des definitiven Pfändungsverlustscheins besteht regelmässig kein Anlass für die Einleitung eines Schadenersatzverfahrens, insbesondere nicht schon im Zeitpunkt der Ausstellung der Pfändungsurkunde. Ausnahmen bilden jene Fälle, in denen nach den Umständen vom Verwertungsverfahren offensichtlich keine weitere Befriedigung erwartet werden kann.
iusNet AR-SVR 11.09.2017