iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Mutterschaft

Kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Rechtsprechung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Der Beschwerdeführerin – einer Nationalrätin – wurde die Mutterschaftsentschädigung gestrichen und eine Rückerstattung von bereits ausgezahlten Taggeldern angeordnet, weil sie während des Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teilgenommen hatte. Die Ausgleichskasse schloss daraus auf eine vorzeitige Beendigung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung.
iusNet AR-SVR 05.11.2024

Keine Diskriminierung einer Mutter

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Aufgrund von Mutterschaftsurlaub, Ferien und Krankheit erschien die Beschwerdeführerin für ca. sechs Monate nicht zur Arbeit. Sie machte eine Verletzung der Art. 322 und 322d OR sowie Art. 3 GlG geltend, weil sie den Restbetrag eines Bonus nicht erhalten hatte und eine Lohnerhöhung in diskriminierender Weise aufgeschoben worden sei.
iusNet AR-SVR 01.07.2024

Stillende Mütter

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht

4D_49/2022

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 1 ArG), wobei stillenden Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden muss (Abs. 2).
iusNet AR-SVR 18.07.2023

Wahrnehmung des Parlamentmandates während des Mutterschaftsurlaubs

Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Eröffnung der Vernehmlassung am 22. August 2022

Am 22. August 2022 eröffnete die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf, welcher die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern soll.
iusNet AR-SVR 22.09.2022

Vermittlungsfähigkeit und Kinderbetreuung (8C_752/2016 )

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Arbeitsschutzrecht
Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell mit der Begründung verneint werden, in der Zeit zwischen der 8. und der 16. Woche nach der Niederkunft sei ein potentieller Arbeitgeber überwiegend wahrscheinlich nicht bereit, mit einer Arbeitssuchenden einen Arbeitsvertrag für Nachtschicht abzuschliessen, nur weil sie nach Stellenantritt jederzeit Art. 35b ArG anrufen kann (Auszug aus Regeste des Bundesgerichts).
iusNet AR-SVR 17.10.2017