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Lohndiskriminierung

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
iusNet AR-SVR 11.08.2023

Lohndiskriminierung bezüglich des Kriteriums K1

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Zwar hatte die Vorinstanz die Auswirkungen der Berufserfahrung auf das Kriterium K1, das wesentlich für die Einreihung in die Lohnklassen ist, gemäss Rückweisungsentscheid korrekt beurteilt, allerdings hat es zu Unrecht unterlassen, die Lohndiskriminierung zu prüfen.
iusNet AR-SVR 06.12.2021

Die Arbeit des Vorgängers war strategischer und damit wertvoller - Lohndiskriminierung verneint

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Der Unterschied bezüglich Anforderungen und Verantwortung, ob jemand auf strategischer Ebene neue Prozesse in Gang setzt oder das Angefangene weiterführt und umsetzt, war wesentlich, weshalb der Lohnunterschied sachlich, also mit objektiven Kriterien, begründet war und damit die Lohndiskriminierung entfiel.
iusNet AR-SVR 12.10.2021

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines in der Finanzdirektion des Staates Freiburg angestellten Revisors wegen Lohndiskriminierung ab. Der Beschwerdeführer hatte eine geschlechterbedingte Diskriminierung bei der Entlohnung – im Vergleich zu zwei seiner Kolleginnen – und eine Ungleichbehandlung bei der Beförderung geltend gemacht.
iusNet AR-SVR 25.03.2020

Diskriminierende Lohneinstufung zu den Vergleichsberufen?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines bei einer Regionalstelle bzw. im Ambulatorium der Psychiatrischen Universitätsklinik angestellten Psychologen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wegen diskriminierender Entlöhnung i.S.v. Art. 8 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG teilweise gut. Die vorinstanzliche Verweigerung von zusätzlichen 0,25 Punkten für die Bewertung der Berufserfahrung bei der Einreihung sei aus der Luft gegriffen und willkürlich. Ob eine diskriminierende Einstufung zu den Vergleichsberufen vorliegt, könne aber erst beurteilt werden, wenn (durch das kantonale Gericht) abschliessend beurteilt ist, in welchem Umfang die Berufserfahrung allenfalls zu einer höheren Bewertung des Kriteriums «Ausbildung und Erfahrung (K1)» bei der Einreihung führt.
iusNet AR-SVR 13.03.2020

Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts muss bloss glaubhaft gemacht werden. Hierfür sind objektive Kriterien massgebend. Es genügt ein Vergleichsfall zur Darlegung der Lohndiskriminierung. Gelingt jedoch der Arbeitgeberseite der volle Gegenbeweis, liegt keine Lohndiskriminierung vor. Obwohl der Nachfolger der Beschwerdeführerin neun Jahre jünger war und einen um 12,5 % höheren Anfangslohn erhielt, lag keine Lohndiskriminierung vor.
iusNet AR-SVR 04.10.2014