iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Lohndiskriminierung

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
iusNet AR-SVR 11.08.2023

Lohndiskriminierung bezüglich des Kriteriums K1

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Zwar hatte die Vorinstanz die Auswirkungen der Berufserfahrung auf das Kriterium K1, das wesentlich für die Einreihung in die Lohnklassen ist, gemäss Rückweisungsentscheid korrekt beurteilt, allerdings hat es zu Unrecht unterlassen, die Lohndiskriminierung zu prüfen.
iusNet AR-SVR 06.12.2021

Die Arbeit des Vorgängers war strategischer und damit wertvoller - Lohndiskriminierung verneint

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Der Unterschied bezüglich Anforderungen und Verantwortung, ob jemand auf strategischer Ebene neue Prozesse in Gang setzt oder das Angefangene weiterführt und umsetzt, war wesentlich, weshalb der Lohnunterschied sachlich, also mit objektiven Kriterien, begründet war und damit die Lohndiskriminierung entfiel.
iusNet AR-SVR 12.10.2021

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Vor dem Bundesgericht war streitig, ob die Verweigerung der rückwirkenden Einreihung eines in der Finanzdirektion des Staates Freiburg angestellten Revisors in die Lohnklasse 21 eine Diskriminierung bzw. Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts darstellt.
iusNet AR-SVR 25.03.2020

Diskriminierende Lohneinstufung zu den Vergleichsberufen?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Vor dem Bundesgericht war streitig, ob die Entlöhnung eines bei einer Regionalstelle bzw. im Ambulatorium der Psychiatrischen Universitätsklinik angestellten Psychologen i.S.v. Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG diskriminierend ist.
iusNet AR-SVR 13.03.2020

Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG sind Individualrechte. Der Anspruch auf Lohnnachzahlung geht mit der Feststellung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung einher, auch wenn er nicht ausdrücklich im Rechtsbegehren erwähnt ist. Auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohngleichheit kann nicht gültig verzichtet werden. Der verfassungsmässige Grundsatz geht der Vertragsfreiheit vor.
iusNet AR-SVR 04.10.2014