iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Geschlechterdiskriminierung

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Beschwerdeführerin sah sich mit verschiedenen Vorwürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Betreuung von Doktorierenden konfrontiert. Sie selber hatte eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen die EPFL hängig, welche im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil wehrt sie sich nun vor Bundesgericht und verlangt eine Entschädigung für die entstandenen Kosten.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin machte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäss Art. 3 GlG geltend. Gemäss Art. 6 Abs. 1 GlG wird bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird. Der Arbeitnehmerin obliegt es daher lediglich, das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlich zu machen (E. 4.1).
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
iusNet AR-SVR 11.08.2023

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines in der Finanzdirektion des Staates Freiburg angestellten Revisors wegen Lohndiskriminierung ab. Der Beschwerdeführer hatte eine geschlechterbedingte Diskriminierung bei der Entlohnung – im Vergleich zu zwei seiner Kolleginnen – und eine Ungleichbehandlung bei der Beförderung geltend gemacht.
iusNet AR-SVR 25.03.2020

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht bestätigt den vorinstanzlichen Entscheid und stellt fest, dass die klagende Arbeitnehmerin weder Opfer sexueller Belästigung noch aggressiven, feindseligen oder erniedrigenden Verhaltens durch ihren Arbeitgeber geworden sei. Zudem bestätigt es, dass die Kündigung nicht missbräuchlich war, da sie wegen ungenügender Leistungen – und nicht wegen der Beschwerde über die sexuelle Belästigung – ausgesprochen wurde.
AR-SVR 15.02.2019