iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Ferien

Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Der Jahresabschluss einer Bank entsprach nicht den Erwartungen, worauf dem CEO der Bank nahgelegt wurde, von seinem Posten zurückzutreten. Der Hauptaktionär wollte die ordentliche Kündigungsfrist nicht abwarten und sie einigten sich auf einen früheren Rücktritt sowie eine Abgangsentschädigung. In der Vereinbarung fehlte aber eine Regelung bezüglich nicht bezogener Ferien. Trotzdem wurden dem CEO diese ausbezahlt, woraufhin die Bank sich zu einem späteren Zeitpunkt sich bei ihm meldete und eine Rückerstattung verlangte.
iusNet AR-SVR 02.01.2024

Anordnung von Ferien muss explizit erfolgen, wenn nicht freigestellt wird

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Beschwerdeführer teilweise Recht, sprach ihm wegen des Fehlens hinreichender sachlicher Gründe eine Entschädigung von 6 Bruttomonatslöhnen zu und ordnete die Ausbezahlung des Feriensaldos von 25 Tagen an. Die arbeitgebende Person muss der arbeitnehmenden Person, die arbeitsplatzbezogen krank ist, die Ferien auszahlen, wenn sie sich nicht (implizit) dazu äussert, dass die Ferien zu beziehen sind.

Zur Handhabung von Ferientagen während Kündigungsfrist und zur Normenhierarchie

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ist eine Kündigungsfrist länger als die Gesamtdauer der noch nicht bezogenen Ferientage, entfallen darauf ein Drittel der Ferientage. Alle Ferientage würden darauf entfallen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände keine Stelle suchen müsste. Er hatte vorliegend aber nicht zu beweisen, dass er tatsächlich während der Kündigungsfrist Stellen gesucht hat. Die auf Art. 329d OR gestützte Berechnung der Entschädigung für nicht bezogene Ferientage geht den für den Arbeitnehmer ungünstiger ausfallenden Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages vor.
iusNet AR-SVR 27.04.2020

Angeordnete Ruhetage und Ferienanspruch (4A_434/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Gegen zu kurzfristig oder den Interessen des Arbeitnehmers zuwiderlaufende angeordnete Ferien ist Einsprache zu erheben. Zusätzlich ist die Arbeitsleistung anzubieten, um den Ferienanspruch zu bewahren. Dies gilt auch für Ruhetage, aus denen nicht klar wird, ob sie von der Arbeitgeberseite als Ferien betrachtet werden oder nicht.
iusNet AR-SVR 21.01.2018

Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Arbeitsschutzrecht
Die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG enthalten ist, enthält in Paragraf 4 Nr. 1 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Demnach dürfen befristet beschäftigte Arbeitnehmer in ihren Beschäftigungsbedingungen gegenüber vergleichbaren Dauerbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden.
iusNet AR-SVR 16.01.2018

Bezahlte Ferien (C-214/16)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Internationales Arbeitsrecht
Es ist unionsrechtswidrig, wenn sich die Arbeitgeberin weigert, dem Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlte Ferien zu gewähren und diese Gepflogenheit oder die dieser zugrunde liegenden Rechtsvorschriften dazu führen, dass er den Anspruch nicht auf den Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses übertragen kann. Die aufgeschobenen Ansprüche müssen in solchen Fällen unbegrenzt angesammelt werden können.
iusNet AR-SVR 14.12.2017