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Entschädigung für Arbeitsweg und nicht bezogene Ferien

Entschädigung für Arbeitsweg und nicht bezogene Ferien

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung für Arbeitsweg und nicht bezogene Ferien

Der Beschwerdegegner machte geltend, nur die gemäss Arbeitsvertrag vereinbarten Ferien von vier Wochen bezogen zu haben, obwohl ihm gemäss dem (unbestritten) anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Isoliergewerbe (Isolsuisse) ein Ferienanspruch von fünf Wochen pro Jahr zustünde. Die Vorinstanz würdigte hinsichtlich des Bezugs der Ferien als Beweismittel die Monatslisten und Wochenrapporte der Beschwerdeführerin und erwog, die Überzeugungskraft dieser Listen sei erheblich vermindert, da sie nicht datiert und mit grösster Wahrscheinlichkeit im Nachhinein, eventuell sogar erst für die Verwendung im vorliegenden Verfahren erstellt worden seien. Das Bundesgericht folgte in diesem Punkt der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab.

Der zweite aufgeworfene Punkt betraf die zugesprochene Entschädigung für Überstunden. Beide Parteien argumentierten unter dem Titel "Überstunden" mit Fahrzeiten. Sie waren unterschiedlicher Auffassung darüber, wie das bei der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführerin wendet gemäss Bundesgericht zu Recht ein, dass die Reisezeit von täglich 30 Minuten gemäss GAV keine zu vergütende Arbeitszeit und deshalb vom behaupteten...

iusNet AR-SVR 17.12.2024

 

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