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Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

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Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

Der Jahresabschluss einer Bank entsprach nicht den Erwartungen, worauf dem CEO der Bank nahgelegt wurde, von seinem Posten zurückzutreten. Der Hauptaktionär wollte die ordentliche Kündigungsfrist nicht abwarten und sie einigten sich auf einen früheren Rücktritt und sowie eine Abgangsentschädigung. In der Vereinbarung fehlte aber eine Regelung bezüglich nicht bezogener Ferien. Trotzdem wurden dem CEO diese ausbezahlt, woraufhin die Bank sich zu einem späteren Zeitpunkt sich bei ihm meldete und eine Rückerstattung verlangte.

Die Bank stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlung der Ferien eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellen würde, während der ehemalige CEO der Ansicht war, dass diese gestützt auf den Arbeitsvertrag geschuldet war (E. 3).

Das Gericht musste die Abgangsvereinbarung zwischen dem CEO und der Bank auslegen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der CEO nicht davon ausgehen durfte, dass ihm auch eine Ferienentschädigung zustand, weshalb er den Betrag zurückzahlen musste (E. 5.2).

iusNet AR-SVR 02.01.2024

 

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