Nachforderungen aus Arbeitsvertrag bei In-House-Pflege
Nachforderungen aus Arbeitsvertrag bei In-House-Pflege
Nachforderungen aus Arbeitsvertrag bei In-House-Pflege
E. arbeitete als In-House-Pflegerin bei einer 90-jährigen Pflege- und Betreuungsbedürftigen von 2013 bis 2019. Während dieser Zeit musste die Betreute einige Male hospitalisiert werden. Die Hauspflegerin bereitete die Mahlzeiten für die Pflegebedürftige zu, half ihr beim Essen, bei der Gabe von Medikamenten, bei der Körperpflege, gab ihr zu Trinken und ging mit ihr spazieren etc. Mit steigender Pflegebedürftigkeit der Betreuten intensivierten sich diese Aufgaben stetig. Die Betreute musste dauernd überwacht werden, auch nachts.
Die Hauspflegerin E. arbeitete Vollzeit 45 Std./Woche sowie zwei weitere Stunden am Samstagmorgen. Hinzu kamen sechs Nächte die Woche Nachtwache. Von den ihr vier Wochen jährlich zustehenden Ferien bezog sie in zwei Jahren gar keine Ferien, und in einem Jahr nur drei Wochen (E. 4).
E. machte verschiedene Nachforderungen geltend, u.a. einen höheren Lohn für unausgebildete Arbeitnehmende mit vier Jahren Erfahrung ab 2017, die zusätzlichen Stunden am Samstagmorgen, die Nachtwache und die nicht bezogenen Ferien. Die Vorinstanz gab ihr Recht. Die Beschwerde der Angehörigen der Betreuten gegen das vorinstanzliche Urteil wurde vom Bundesgericht...
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