iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Disziplinarverfahren

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei Polizeieinsatz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Polizist in Ausbildung überschritt bei einem Einsatz mit Blaulicht und Sirene massiv die Höchstgeschwindigkeit. Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. Seine Vorgesetzte wurde informiert, woraufhin diese ihm einen Verweis erteilte. Der angehende Polizist wehrte sich dagegen.
iusNet AR-SVR 28.03.2024

Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Wenn ein Lehrer zwei Schülerinnen in einen Nachtclub mitnimmt, eine Flasche Vodka bestellt und alle im selben Bett schlafen, wobei eine von ihnen betrunken war, rechtfertigt das die Entlassung des Lehrers.
iusNet AR-SVR 07.02.2022

Disziplinarverfahren gegen Teamchef eines Grenzwachtpostens

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Eidgenössische Zollverwaltung führte ein Disziplinarverfahren gegen einen Teamchef des Grenzwachtkorps durch, der bei einer Kontrolle seine Kompetenzen leicht überschritten hatte. Sie verwarnte ihn disziplinarisch und das Bundesverwaltungsgericht überprüfte diesen Entscheid auf seine Rechtmässigkeit und auf seine Angemessenheit hin.
iusNet AR-SVR 13.09.2021

Delegation der Disziplinaruntersuchung an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben und die Verfügungsbefugnis von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. In den Organisations- und Verfahrensbestimmungen der Aufsichtsbehörde des Bundes über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) fehlen Rechtsgrundlagen für die Auslagerung einer Disziplinaruntersuchung und von Verfügungsbefugnissen.
iusNet AR-SVR 07.08.2019

Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK im Bereich des öffentlichen Dienstverhältnisses

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

EGMR 15374/11

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

EGMR 15374/11

Der EGMR stellt fest, dass der Umstand parallel laufender straf- und disziplinarrechtlicher Verfahren die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK nicht verletzt. Vielmehr sind parallele Verfahren zulässig. Allerdings darf die Wortwahl der zuständigen Behörden im Disziplinarverfahren keine – strafrechtlich relevante – Vorverurteilung zum Ausdruck bringen.
iusNet AR-SVR 01.08.2018