Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei Polizeieinsatz
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei Polizeieinsatz
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei Polizeieinsatz
Ein Polizist in Ausbildung überschritt bei einem Einsatz mit Blaulicht und Sirene massiv die Höchstgeschwindigkeit. Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. Seine Vorgesetzte wurde informiert, woraufhin diese ihm einen Verweis erteilte. Der angehende Polizist wehrte sich dagegen.
Er bestritt den Sachverhalt grundsätzlich nicht. Er bemängelte aber, dass sein Fall nicht in einem öffentlichen Verfahren durchgeführt wurde und machte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Willkür sowie ein Verstoss gegen den Grundsatz «in dubio pro reo» geltend (Art. 29 BV, Art. 6 EMRK). Das Bundesgericht folgte den Vorinstanzen und wies die Beschwerde ab.
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