iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Öffentliches Personalrecht > Studienreise Nach Barcelona Führt Zu Kündigung Eines Lehrers

Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers

Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers

Ein Lehrer war zwar während seiner gesamten Laufbahn vorbildlich gewesen, hatte aber während einer Studienreise nach Barcelona zwei Schülerinnen in einen Nachtclub mitgenommen, eine Flasche Wodka bestellt und mit ihnen im selben Bett geschlafen, wobei eine von ihnen betrunken war, ohne dass der Lehrer darüber seine Vorgesetzten informiert hätte. Vielmehr versuchte er, die Kontinuität der Lüge zu sichern, indem er mit den beiden betroffenen Schülerinnen eine gemeinsame Version aufstellte (Sachverhalt).

Die Entlassung ist die schwerste der möglichen Disziplinarmassnahme. Sie ist ehrenrührig und setzt entweder einen einzelnen, besonders schweren Verstoss oder eine Reihe von Verstössen voraus, deren Schwere sich aus ihrer Wiederholung ergibt, wobei die Bedeutung des Verstosses im Lichte der besonderen Anforderungen, die mit der ausgeübten Funktion verbunden sind, zu beurteilen ist (E. 3.3).

Der Genfer Staatsrat hatte den Lehrer rückwirkend aus dem Dienst entlassen. Der Genfer Cour de Justice hob die Kündigung auf mit den Argumenten, dass die Kürze der vorgeworfenen Handlungen und das Fehlen einer sexuellen Handlung eine mildere Disziplinarmassnahme nach sich zu ziehen...

iusNet AR-SVR 07.02.2022

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.