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Heilbehandlung nach Fallabschluss

UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente - Was geschieht nach Erreichen des Rentenalters?

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht befasst sich im Urteil mit der Auslegung des Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG. Die Bestimmung besagt, dass nach der Festsetzung der Rente dem Bezüger Pflegeleistungen und Kostenvergütungen gewährt werden, wenn er zur Erhaltung seiner verbleibenden Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf.
iusNet AR-SVR 02.11.2023

Anpassung von Heilbehandlungsleistungen nach Festsetzung der Rente im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Heilbehandlungsleistungen, welche der Unfallversicherer einer versicherten Person gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG nach Festsetzung der Rente gewährt, weil diese zur Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf, nur unter den Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 ATSG (Revision) angepasst werden können.
iusNet AR-SVR 27.10.2018