An seiner Sitzung vom 14. April 2021 verabschiedete der Bundesrat die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Die Verordnungsänderung soll per 1. Juni 2021 in Kraft treten und im Rahmen der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 zum ersten mal umgesetzt werden.
Die grosse Kammer hat sich darauf geeinigt, umstrittene Gesetzesabschnitte in Bezug auf die Anpassung und Kündbarkeit von Krankenzusatzversicherungsverträgen wieder aus der neuen Vorlage zu streichen.