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Krankenversicherungspflicht

Abbau von Reserven in der Krankenversicherung

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Medienmitteilung vom 14. April 2021

An seiner Sitzung vom 14. April 2021 verabschiedete der Bundesrat die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Die Verordnungsänderung soll per 1. Juni 2021 in Kraft treten und im Rahmen der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 zum ersten mal umgesetzt werden.
iusNet AR-SVR 23.04.2021

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018