Am 1. Juni 2021 tritt das revidierte Rundschreiben "2010/3 Krankenversicherung nach VVG" der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Kraft. Dieses integriert die bestehende Aufsichtspraxis bei Krankenzusatzversicherungen im Bereich des Missbrauchsschutzes.
An seiner Sitzung vom 14. April 2021 verabschiedete der Bundesrat die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Die Verordnungsänderung soll per 1. Juni 2021 in Kraft treten und im Rahmen der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 zum ersten mal umgesetzt werden.