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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Ausnahmeregelung bei Liquiditätskrise
Eine Arbeitgeberin rief zu Recht eine Ausnahmeregelung an, wonach der Lohn z.B. bei Liquiditätskrisen reduziert werden konnte.
Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung eines Anwalts rechtens
Der angestellte Anwalt verletzte seine Treuepflicht krass, indem er für Kundinnen seiner Arbeitgeberin eine von ihm kontrollierte Gesellschaft als Verwaltungsrätin einsetzte.
Privates Individualarbeitsrecht
Der Koch des Botschafters
Weil im Zeitpunkt der Einreichung des Schlichtungsgesuchs ein ausreichender Bezug zur Schweiz bestand, konnte sich ein Staat nicht auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit berufen hinsichtlich der Forderungen des Koches seines Botschafters.
Privates Individualarbeitsrecht
Schadenersatz und Genugtuung wegen sicherheitsmangelhafter Maschinen
Weil Schneidpressen den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht einmal in Ansätzen genügt und Sicherheitsmängel aufgewiesen haben, haftet eine Arbeitgeberin für die eingetretenen Schäden nach einem Arbeitsunfall.
Privates Individualarbeitsrecht
Anforderungen an Abgeltung des Ferienlohns mit dem Gesamtlohn nicht erfüllt
Weil die Voraussetzungen der Abgeltung des Ferienlohns mit dem Gesamtlohns nicht erfüllt waren, musste der Ferienlohn nachbezahlt werden.
Privates Individualarbeitsrecht
Begriff des Betriebes im Falle einer Massenentlassung
Das Bundesgericht hat sich in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit dem Begriff der Niederlassung i.S.v. Art. 335d OR befasst.
Privates Individualarbeitsrecht
Keine diskriminierende bzw. missbräuchliche Kündigung einer Kindergärtnerin
Weil es sachliche Gründe für die Kündigung gab, konnte die Arbeitnehmerin die diskriminierende bzw. missbräuchliche Kündigung nicht beweisen.
Privates Individualarbeitsrecht
Zweckwidrige Verwendung mehrerer Teilklagen
Wer in zweckwidriger Verwendung mehrerer Teilklagen, die einen Gesamtstreitwert von über CHF 100'000 haben, das vereinfachte, kostenlose Verfahren in Anspruch nimmt, handelt rechtsmissbräuchlich.
Privates Individualarbeitsrecht
Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung
Umstritten war die nicht schriftlich festgehaltene Erfolgsbeteiligung eines Vermögensverwalters.
Privates Individualarbeitsrecht
Der Ort, an dem die Arbeitnehmerin gewöhnlich ihre berufliche Tätigkeit ausübt
Für den Gerichtsstand hat die Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich abgewickelt wird, Vorrang gegenüber dem vereinbarten Arbeitsort, der von den Parteien frei geändert werden kann.
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