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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen
Eine fristlose Kündigung wegen einer groben Verkehrsregelverletzung, die mit einem Dienstwagen in Ausführung der Tätigkeit begangen wird, erfolgt rechtmässig.. Verhält sich dazu der Arbeitnehmer nach begangener Tat nicht integer, ergibt sich daraus ein weiterer Grund für die Zerrüttung des Vertrauens.
Privates Individualarbeitsrecht
Berufsverbot für leitende Stellung gemäss Art. 33 FINMAG
Die Voraussetzungen der individuellen Zurechenbarkeit von regelwidrigem Verhalten, welches zu einem Berufsverbot nach FINMAG führt, darf nicht mit dem Hinweis auf die interne Aufgabenteilung ausgehebelt werden. Die schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen muss zudem schuldhaft bewirkt worden sein, wobei daran keine hohen Anforderungen gestellt werden und Fahrlässigkeit genügt.
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeit auf Abruf und Höchstarbeitszeiten gemäss Chauffeurverordnung
Die Obergrenze der Arbeitszeit ergab sich, obwohl im Arbeitsvertrag des Chauffeurs auf Abruf ein Zeitrahmen festgelegten war, aus Art. 6 Abs. 1 der Chauffeurverordnung. Diese sieht vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 26 Wochen einen Wochendurchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten. Das Bundesgericht prüfte überdies, ob die entsprechende Vertragsklausel dahingehend auszulegen war, dass die innerhalb des Rahmens geleistete Mehrarbeit als Überstundenarbeit zu entschädigen war.
Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages seitens des Arbeitnehmers aus einem wichtigen Grund nach Massgabe des Art. 337 OR erfolgte und rechtens war.
Privates Individualarbeitsrecht
Berufsverbot wegen diverser Verstösse gegen Geldwäschereinormen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das von Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) verfügte Berufsverbot für die Dauer von zwei Jahren wegen diversen Verletzungen von elementaren Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei rechtens war.
Privates Individualarbeitsrecht
Zu den nötigen Abschlüssen für ein Anwaltspraktikum
Das Bundesgericht legt Art. 7 Abs. 3 BGFA eingehend aus uns prüft, ob ein schweizerischer Masterabschluss für die Zulassung zum Praktikum genügt, wenn der Bachelorabschluss im Ausland erworben wurde. Wesentlich ist für das Bundesgericht, dass die nötigen Grundkenntnisse des schweizerischen Rechts erworben werden können.
Privates Individualarbeitsrecht
Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann einseitig nur mittels fristloser Kündigung beendet werden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Rechtsnatur der Entschädigung Art. 337c Abs. 3 OR dieselbe Rechtsnatur wie Art. 336a OR aufweist.
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Krankentaggeldversicherung - Frist für Berufswechsel
Aus Sicht des Bundesgerichts genügt es für Ansetzung der Übergangsfrist für den Berufswechsel nicht, wenn blosse eine Leistungseinstellung angekündigt wurde. Als Beweismass für das Vorliegen einer Beeinträchtigung genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Diese ist bei einem chronischen Fussleiden, das regelmässig in Halbjahresabständen geprüft und durch alle behandelnden Ärzte bestätigt wird, gegeben. Eine zumindest teilweise Unmöglichkeit der Tätigkeit als Dogwalkerin ist anzunehmen, so wie es aber auch zulässig ist, anzunehmen, dass eine 100% Arbeitsfähigkeit bei einer sitzenden oder wechselbelastenden Tätigkeit möglich ist.
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Weitere Präzisierungen zum Bonus
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach im Falle von Boni drei Zuordnungen möglich sind: i) Lohn (eventuell. variabel), ii) Gratifikation, auf die Anspruch besteht, iii) Gratifikation, auf die kein Anspruch besteht. Die grundsätzlich freiwillige Gratifikation bleibt jedoch nur dann eine freiwillige Sondervergütung, wenn sie akzessorisch ist. Bei sehr hohen Einkommen entfällt die Akzessorietätsprüfung.
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Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen
Die Abgeltung von Ferien durch Lohn ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wird sie in den Lohnausweisen nicht ausdrücklich ausgewiesen, entfaltet die Vereinbarung keine Wirkung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein ausgeprägtes Verständnis für Zahlen und Ökonomie hat oder nicht.
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