Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht zur Auslegung einer Leistungsvereinbarung betreffend die kantonale bzw. kommunale Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen zu äussern.
Rentenausschlussgrund psychosoziale und soziokulturelle Faktoren? (9C_732/2017)
In diesem Folgeentscheid zur Aufgabe der Depressionspraxis wird deutlich, dass bei psychischen Leiden weiterhin hohe Hürden beim Rentenzugang bestehen. Die Hürden gründen in der Rechtsprechung zu den psychosozialen oder soziokulturellen Faktoren.
Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem zur Publikation bestimmten Entscheid klärt das Bundesgericht eine bislang uneinheitliche Gerichtspraxis in der beruflichen Vorsorge, und zwar zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität (Art 23 lit. a BVG).
Motivsubstitution im Beschwerdeverfahren (8C_634/2017)
Das Bundesgericht äusserte sich in diesem in 5-er Besetzung ergangenen Entscheid dazu, welche Voraussetzungen an die Motivsubstitution im Beschwerdeverfahren anzulegen sind.
Rentenrevision nach der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision (8C_174/2017)
Das Bundesgericht äusserte sich zur Anwendbarkeit der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision, wenn die unklaren und die "erklärbaren" Beschwerde nicht auseinandergehalten werden können.
Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)
Das Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid zu den Fragen, ob das Gericht die Spruchreife selbst herstellen muss und unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten angezeigt ist.
Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen IV-Leistungen (9C_644/2017)
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen (Art. 25 ATSG) und namentlich zum Erfordernis des guten Glaubens.