Die aufgrund von Zeugenbefragung zusammengestellte Sachverhalt ist nicht offensichtlich unrichtig, weshalb die Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung in Zusammenhang mit Mobbing abgwiesen wird.
Konkurrenzverbot bei Kündigung des Arbeitnehmers (4A_468/2017)
Die drastische, kurzfristig mitgeteilte Einschränkung des Tätigkeitsbereichs kann ein begründeter Anlass zur Kündigung durch den Arbeitnehmer sein, der das nachvertragliche Konkurrenzverbot dahinfallen lässt.
Fristlose Kündigung wegen vulgärer Bemerkungen beim Feierabendbier (4A_124/2017)
Die interne Untersuchung zeigte, dass sich der Arbeitnehmer auch anderweitig unangebracht verhalten hatte. Gemäss Vorinstanz hatte sich jedoch der schwerste Fall ausserhalb des Arbeitsplatzes ereignet.
Entlassung eines schwierigen Mitarbeiters nach 25-jähriger Anstellung (4A_31/2017)
Eine Entschädigung von vier Monatslöhnen für eine Kündigung, die missbräuchlich ist, weil die Arbeitgeberin keine Rücksicht auf Alter sowie die Dienstjahre des Mitarbeiters genommen hatte, ist angemessen.