Krankentaggeldversicherung oder Grundtatbestand? (4A_228/2017)
Krankentaggeldversicherung oder Grundtatbestand? (4A_228/2017)
Krankentaggeldversicherung oder Grundtatbestand? (4A_228/2017)
Im vorliegenden Fall hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob und wie lange die Arbeitgeberin Lohnfortzahlung bei Krankheit zu leisten hatte. Insbesondere war strittig, ob eine Leistung nach Art. 324a Abs. 1 und 2 OR oder ob eine gestützt auf eine Krankentaggeldversicherung i.S.v. Art. 324a Abs. 4 OR i.V.m. Art. 97 OR zu leisten war.
Der Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin, einer Reinigungsfirma mit Vertrieb von Reinigungsprodukten, als Reinigungskraft angestellt. Neben den Angaben zum Monatslohn hielt der Arbeitsvertrag vom 7. August 2008 folgendes fest: “Entschädigung für Erwerbsausfall: Der Erwerbsausfall infolge Unfall ist zu 80% ab dem dritten Tag zugesichert. Der Erwerbsausfall infolge Krankheit ist zu 80% ab dem dritten Tag zugesichert.“
Die monatlichen Lohnabrechnungen enthielten keinerlei Hinweise zu allfälligen Abzügen zugunsten einer Krankentaggeldversicherung. Die Arbeitgeberin ist auch keinen derartigen Versicherungsvertrag eingegangen. Sie hat insbesondere eine Offerte vom 12. Dezember 2012 nicht angenommen, die eine Deckung von 80% während 730 Tagen mit einer Karenzzeit von 14 Tagen vorsah. Gemäss Arbeitgeberin wurde diese Offerte auch...
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