iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung (Präzisierung der Rechtsprechung)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung (Präzisierung der Rechtsprechung)

Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Die in der Rechtsprechung angeführten praktischen Schwierigkeiten infolge unregelmässiger Arbeitszeiten entfallen bei Vollzeitbeschäftigung als Rechtfertigung, weil mit Blick auf die heute zur Verfügung stehenden Softwareangebote und Zeiterfassungssysteme die Berechnung des Ferienlohns als zumutbar erscheint.
iusNet AR-SVR 02.03.2023

Kostenverlegung der oberen kantonalen Instanz, wenn untere unzuständig war

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kostenverlegung der oberen kantonalen Instanz, wenn untere unzuständig war

Der Antrag "unter Kostenfolge" darf nicht zu starr interpretiert werden. Im Berufungsverfahren müssen daher die Kosten- und die Entschädigungsfolgen des erst- und des zweitinstanzlichen Verfahrens verlegt werden.
iusNet AR-SVR 23.01.2023

Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
iusNet AR-SVR 16.01.2023

CHF 2'500 brutto sind angemessen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

CHF 2'500 brutto sind angemessen

Formfehler der Kündigung wurde durch Handeln der arbeitnehmenden Person genehmigt und Angemessenheit des Lohnes ist immer im Kontext des Einzelfalles zu beurteilen, weshalb vorliegend CHF 2'500 pro Monat nicht zu beanstanden waren.
iusNet AR-SVR 07.12.2022

Seiten