Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Der Staatsrat des Kantons Tessin erliess am 8. September 2021 einen Beschluss zur Einführung einer Pflicht für regelmässige Corona-Tests für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Kantons (seit 1. April 2022 nicht mehr in Kraft). Von der Verpflichtung waren Mitarbeitende erfasst, die über kein gültiges Covid-Zertifikat verfügten und die in direktem Kontakt standen zu Patienten in Krankenhäusern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Behindertenheimen, häuslichen Pflege- und Betreuungsdiensten, therapeutischen und sozialen Tageszentren für ältere Menschen und Behinderte sowie in Wohneinrichtungen für Drogenabhängige. Das Tessiner Verwaltungsgericht überwies die gegen den Beschluss von mehreren Personen erhobene Beschwerde 2021 zuständigkeitshalber ans Bundesgericht (Sachverhalt).
Die Beschwerdeführenden verlangten eine Aufhebung des Beschlusses, beziehungsweise eine Änderung in dem Sinne, dass das Gesundheitspersonal unabhängig von seinem Impfstatus zu testen sei. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt. Mit der Aufhebung des Beschlusses per Ende März 2022 besteht zwar kein aktuelles praktisches Interesse mehr an einer...
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