Drittauszahlung von Familienzulagen (8C_464/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen eine Drittauszahlung von Familienzulagen (Art. 9 FamZG) möglich ist. Genügt die Nichtweiterleitung der Familienzulagen an den sorgeberechtigten Elternteil?
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.
Spätfolgen und geändertes Recht (8C_430/2017, zur Publikation bestimmt)
Zu beurteilen hatte das Bundesgericht im vorliegenden Entscheid, ob im Rahmen von Art. 6 MVG die Frage, ob eine Gesundheitsschädigung versichert ist, sich nach dem im Zeitpunkt der Schädigung geltenden Recht beurteilt, oder nach dem Recht, welches im Zeitpunkt des Auftretens der Spätfolgen gilt.
Versicherter Verdienst eines Geschäftsführers einer AG (8C_82/2017)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob bei einem Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der nicht Aktionär der Gesellschaft ist, mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn versichert ist (Art. 22 Abs. 2 lit. c UVV).
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Cluster-Kopfschmerz und Indikatorenkatalog (8C_350/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rüge der IV-Stelle, wonach auch bei Cluster-Kopfschmerz eine Indikatorenprüfung nach BGE 141 V 281 durchzuführen sei.