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Waren die Zeugen glaubhaft?

Waren die Zeugen glaubhaft?

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Privates Individualarbeitsrecht

Waren die Zeugen glaubhaft?

Vor der Vorinstanz sagten verschiedene Zeugen zugunsten des Beschwerdegegners aus. Die Beschwerdeführerin war der Ansicht, dass die Zeugen mit dem Beschwerdegegner befreundet war und er sie vorab kontaktierte, damit sie zu seinen Gunsten aussagen würden (E. 3). Ausserdem sei Art. 341 Abs. 1 OR verletzt worden (E. 4).

Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und lehnte die Beschwerde ab, soweit es auf sie eintrat.

iusNet AR-SVR 14.10.2024

 

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