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Überstunden

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 4A_304/2021 vom 10. März 2023

Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
Olivia Biehal
iusNet AR-SVR 13.11.2023

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Art. 321c OR kam als ergänzendes kommunales Recht zur Anwendung. Aufgrund des angeordneten Rotationsdienstes ausserhalb der regulären Arbeitszeit, handelte es sich um Überstunden. Weil diese wenn möglich durch Freizeit zu kompensieren waren, konnte man vom Beschwerdegegner nicht verlangen, allmonatlich die Anzahl Überstunden zu melden, da er sie allenfalls noch kompensiert hätte. Die Hochrechung der Überstunden anhand einer typischen Einsatzdauer war nicht willkürlich. Die Argumentation, dass erst am Ende des Arbeitsverhältnisses Klarheit über die Anzahl Überstunden bestehe, was die Fälligkeit und somit die Verjährungsfrist auslöse, war ebenfalls nicht willkürlich.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
iusNet AR-SVR 04.11.2020

Arbeitszeit bei Dienstreisen ins Ausland

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Gemäss BGE 139 III 411 ist das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz gelegener Betrieb einen Arbeitnehmer für längere Zeit im Ausland beschäftigt. Unklar und in BGE 4A_403/2018 vom 11. März 2019 offengelassen ist die Frage, wie es sich bei Beschäftigungen von kurzer Dauer, namentlich Dienstreisen, im Ausland verhält. In der Lehre wird die Meinung vertreten, dass in solchen Fällen das Arbeitsgesetz Anwendung finden sollte.
Roger Hischier
iusNet AR-SVR 27.05.2019

Teilentschädigung für notwendiges Home-Office

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Stellt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung und arbeitet dieser von seiner Wohnung aus, hat sie ihm einen Teil der Wohnungsmiete zu entschädigen. Dies ist auch der Fall, wenn er die Räumlichkeiten nicht nur oder ursprünglich nicht zu diesem Zweck gemietet hat. Relevant ist, dass die Arbeitgeberin davon auch profitiert. Die Situation ist mit derjenigen der Verwendung des Privatwagens zu Geschäftszwecken zu vergleichen. Das Gericht nimmt eine Schätzung gestützt auf Art. 42 Abs. 2 OR vor, sofern ein ziffernmässiger Beweis für die arbeitsbezogene Verwendung nicht mehr möglich ist.
iusNet AR-SVR 18.05.2019

Konkludente Genehmigung von Überstunden

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Leistet die Arbeitnehmerin aus eigenem Antrieb Überstunden, hat sie diese dem Arbeitgeber anzuzeigen. Sie verliert ansonsten ihren Anspruch auf Entschädigung. Ist aber der Vorgesetzte anderweitig in Kenntnis der hohen Arbeitslast, muss ihm der Arbeitnehmer nicht umgehend die genaue Anzahl der geleisteten Überstunden bekanntgeben.
iusNet AR-SVR 26.11.2018

Berücksichtigung von Überstunden bei der Festsetzung des Valideneinkommens

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Im vorliegenden Urteil ging es um die Frage, gestützt auf welches Einkommen das Valideneinkommen festzusetzen sei bei einer versicherten Person, die vor Eintritt des Gesundheitsschadens zwar in einem 80%-Pensum angestellt war, jedoch nach eigenen Angaben Überstunden bis zu einem Vollzeitpensum geleistet hatte. In diesem Zusammenhang warf das Bundesgericht einige wichtige Fragen auf, liess sie aber mangels Entscheidrelevanz offen.
iusNet AR-SVR 24.11.2018

Stillschweigende Anerkennung von Überstunden im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht nennt die Voraussetzungen, unter denen die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden als vom Arbeitgeber angeordnet oder nachträglich anerkannt gelten. Bei der Handhabung der Mehrheit ist der Arbeitgeber gehalten, das Prinzip von Treu und Glauben zu beachten. Dieses gebietet loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr und verbietet widersprüchliches Verhalten. Die Vorinstanz verhält sich widersprüchlich, wenn sie zuerst die Streichung der Überstunden in Aussicht stellt, diese aber ohne Korrektur im Zeitsaldo stehen lässt. Es ist von einer stillschweigenden Genehmigung auszugehen. Die Rechtslage ist gleich, wenn trotz Verbot weiterhin Mehrarbeit geleistet wird, dies jedoch vom Arbeitgeber geduldet wird.
iusNet AR-SVR 12.10.2018

Anspruch auf Überstundenentschädigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Wenn der Arbeitgeber keine Überstunden angeordnet hat, diese aber zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers erforderlich sind, müssen sie ihm angezeigt werden. Eine stillschweigende Genehmigung der Überstunden ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber weiss oder davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer über die vereinbarte Zeit hinaus arbeitet. Ansonsten verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Überstundenentschädigung.
iusNet AR-SVR 24.08.2018.

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