In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Würdigung von Zeugenaussagen bei enger Verwandtschaft oder enger Beziehungsnähe.
Strittig war der tatsächliche Arbeitsantritt. Im vorinstanzlichen Verfahren wurden hierfür Zeugenaussagen durchgeführt, die aus Sicht der Berufungsinstanz ungenügend waren.