iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Verjährung

Einrede der Verjährung bei In-House-Pflege

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Pflegerin betreute die an Alzheimer erkrankte Schwiegermutter des Beschwerdeführers in ihrem zu Hause, wobei Teil ihres Gehalts Kost und Logis bei der zu Pflegenden ausmachten. Nach dem Tod der Frau und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellte sie diverse Forderungen der Nachzahlung u.a. für geleistete Überstunden sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit. Der Arbeitgeber erhob die Einrede der Verjährung (Art. 128 OR; E. 3.3).
iusNet AR-SVR 19.07.2023

Schaden aus verletzter Versicherungspflicht "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum BGer Urteil 4A_402/2021 vom 14. März 2022

Das Bundesgericht hatte im neulich ergangenen BGer Urteil 4A_402/2021 vom 14. März 2021 zum ersten Mal die Gelegenheit, sich zur Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zum Abschluss einer überobligatorischen Vorsorgeversicherung «bel étage» zu äussern. Die allgemeine Verjährungsfrist nach Art. 127 OR beträgt bekanntlich zehn Jahre. Sie findet auf die Forderungen der Arbeitgebenden Anwendung. Diese Grundregel gilt nicht für Lohn- oder lohnähnliche geldwerte Ansprüche der Arbeitnehmenden. Ansprüche mit Lohncharakter unterliegen der verkürzten fünfjährigen Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 19.04.2022

Schaden aus nicht abgeschlossener "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht setzte sich u.a. mit der Verjährung auseinander im Zusammenhang mit einer "bel étage"-Versicherung. Die Arbeitgeberin hatte es unterlassen, die Versicherung für den Arbeitnehmer abzuschliessen, weshalb letzterem ein Schaden von CHF 614'707.50 entstand.
iusNet AR-SVR 19.04.2022

Staatshaftung der Stiftungsaufsicht (2. Säule)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Staatshaftung der Stiftungsaufsicht: Deliktisches Handeln von Stiftungsräten, welches sich direkt gegen die Stiftung richtet, liegt völlig ausserhalb des Stiftungszwecks und kann nicht der Stiftung zugerechnet werden. Ansonsten wäre eine Staatshaftung regelmässig von vornherein illusorisch. Weiter ist für den Beginn der relativen Verjährungsfrist positives Wissen über den Schaden notwendig.
iusNet AR-SVR 14.12.2018

Haftung für nichtbezahlte Sozialversicherungsbeiträge (4A_148/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Zahlt die Arbeitgeberin Sozialversicherungsbeiträge nicht, stellt dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer dar (Art. 328 OR). Verjährungsfragen in Bezug auf Schadenersatzansprüche wegen entgangener Witwenrente sind jedoch unter dem Aspekt der ausservertraglichen Haftung und Art. 60 Abs. 1 OR zu prüfen.
iusNet AR-SVR 29.01.2018