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Die Impfpflicht am Arbeitsplatz

Die Impfpflicht am Arbeitsplatz

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

Die Impfpflicht am Arbeitsplatz

I.        Einführung in die Thematik

Seit rund zweieinhalb Jahren ist das Corona-Virus Bestandteil unseres Lebens. Das hat Folgen im Arbeitsrecht. Die alte Diskussion um die Impfpflicht wird neu geführt. Andere Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz, wie die Maskenpflicht oder das Impfzertifikat geben Anlass zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über mögliche Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Corona Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz.

Die Diskussion um das Impfen ist nicht neu. Sie wird seit längerer Zeit beim Pflegepersonal geführt. Gegner*innen des Impfens bezeichnen den entsprechenden Zwang auch gerne als schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Arbeitnehmer*innen. Aus diesem Grund eignet sich das Impfen auch, um die rechtlichen Grundsätze zu den Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz aufzuzeigen.

Da ist zum einen Art. 328 Abs. 1 OR. Nach dieser Norm hat die Arbeitgeberin die Persönlichkeit der Arbeitnehmer*innen zu achten und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Gemäss Art. 328 Abs. 2 OR sind zum Schutz der Arbeitnehmer*innen alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse für die Arbeitgeberin zumutbar ist, die jeweilige Massnahme anzuordnen.

Der betriebliche Gesundheitsschutz wird im Arbeitsrecht und in dessen Verordnung 3 konkretisiert. Art. 6 Abs. 1 ArG wiederholt wörtlich fast identisch den Grundsatz, wonach die Arbeitgeberin verpflichtet ist, zum Schutz der Arbeitnehmer*innen alle Massnahmen zu treffen, die notwendig und den Verhältnissen im Betrieb angemessen sind, um die Gesundheit und die persönliche Integrität zu schützen...

iusNet AR-SVR 15.07.2022

 

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