iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Gleichbehandlung

Neueinstufung eines Sportlehrers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

1C_358/2023

Ein Sportlehrer im Kanton Genf profitierte aufgrund der anwendbaren Lohntabelle von jährlichen Lohnerhöhungen. Im Rahmen eines Neubewertungsverfahrens wurden die Lohntabellen angepasst und in der Folge davon wurde der Sportlehrer lohntechnisch tiefer eingestuft. Er wehrte sich gerichtlich gegen die neue Einstufung.
iusNet AR-SVR 25.04.2024

Die Impfpflicht am Arbeitsplatz

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

Erkenntnisse aus Pandemiezeiten

Darf der Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen? Müssen die Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit Masken tragen? Diese Fragen werden nach fast zweieinhalb Jahren Covid-Pandemie gerade auch mit Hinblick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate mit neuer Aktualität diskutiert. Anhand der Impfpflicht bespricht Rechtsanwalt Christian Jungen die Grundlagen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und welche Erkenntnisse aus der aktuellen Diskussion erhellen.
Christian Jungen
iusNet AR-SVR 15.07.2022

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Angestellter im Justizvollzug, der pauschal 15% Zuschlag erhält für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst hat, kann keinen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend machen.
iusNet AR-SVR 07.06.2022

Schweizerische Invalidenrente bei Wohnsitz des Schweizer Ehemannes in Deutschland

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage zu befassen, ob eine Person als Familienangehörige eines in Deutschland wohnhaften Schweizers Anspruch auf eine Invalidenrente hat.
iusNet AR-SVR 24.05.2019

Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG sind Individualrechte. Der Anspruch auf Lohnnachzahlung geht mit der Feststellung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung einher, auch wenn er nicht ausdrücklich im Rechtsbegehren erwähnt ist. Auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohngleichheit kann nicht gültig verzichtet werden. Der verfassungsmässige Grundsatz geht der Vertragsfreiheit vor.
iusNet AR-SVR 04.10.2014