Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit
Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit
Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit
Die Beschwerdegegnerin arbeitete seit dem 1. Dezember 2010 bei der Beschwerdeführerin als Operation Assistant und war einerseits in Luzern im administrativen Bereich tätig und andererseits gehörten zu ihrem Aufgabenbereich die Durchführung von Qualitätskontrollen sowie von sog. Openings und Closings auf Flusskreuzfahrten im Ausland. Anlässlich der Kündigung vom 29. August 2013 per 31. Oktober 2013 wies die Beschwerdegegnerin auf die geleisteten Überstunden hin und bat diesbezüglich um eine Lösung. Schliesslich beantragte die Beschwerdegegnerin beim Arbeitsgericht Luzern, die Beschwerdeführerin sei zu verpflichten, ihr CHF 27'611.60 zuzüglich Zins seit 1. November 2014 zu bezahlen. Das Arbeitsgericht Zürich wies die Klage vollumfänglich ab. Das Kantonsgericht Luzern hiess die von der Beschwerdegegnerin erhobene Berufung mit Urteil vom 30. Mai 2018 teilweise gut und verpflichtete die Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin CHF 13'464.15 zuzüglich Zins von 5% seit 1. November 2014 zu bezahlen. Es erwog, dass die Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden nicht vergütet werden, sondern innerhalb des Folgemonates kompensiert werden müssen und ansonsten verfallen, gültig...
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