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Auslandreisen

Arbeitszeit bei Dienstreisen ins Ausland

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Gemäss BGE 139 III 411 ist das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz gelegener Betrieb einen Arbeitnehmer für längere Zeit im Ausland beschäftigt. Unklar und in BGE 4A_403/2018 vom 11. März 2019 offengelassen ist die Frage, wie es sich bei Beschäftigungen von kurzer Dauer, namentlich Dienstreisen, im Ausland verhält. In der Lehre wird die Meinung vertreten, dass in solchen Fällen das Arbeitsgesetz Anwendung finden sollte.
Roger Hischier
iusNet AR-SVR 27.05.2019