Missbräuchliche Kündigung wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten
Missbräuchliche Kündigung wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten
Missbräuchliche Kündigung wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage der Rechtmässigkeit der Kündigung einer Erzieherin zu befassen, die seit 16 Jahren an einer auf psychische Beschwerden spezialisierte Stiftung angestellt war. Als gewerkschaftliche Vertreterin des Personals befand sich die Angestellte in einer Konfliktsituation mit der Direktion der Institution, da sie in ihrer Funktion einen höheren Ansatz für die Entschädigung von Überstunden für das Personal verlangte, der von der Direktion abgelehnt worden war. Das Klima zwischen der Direktion und der Arbeitnehmerin verschlechterte sich zunehmend, nachdem sie auf ein Informationsschreiben der Direktion hin eine gewerkschaftliche Gruppe gründete, um die Interessen des Personals besser zu vertreten. Am 24. April 2014 erhielt sie die Kündigung.
Als Kündigungsgrund gab die Institution ein unangebrachtes Verhalten der Erzieherin gegenüber einer schwierigen Bewohnerin des Stiftungsheimes an. Sie soll der Bewohnerin mit einer Kartonverpackung auf den Kopf geklopft und sie im Scherzton dazu aufgefordert haben, dass sie aufhören solle, sich Sorgen zu machen. Die Bewohnerin hatte indessen den Eindruck, dass sie geschlagen wurde und dass es Schreie gab...
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