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gewerkschaftliche Engagements

Missbräuchliche Kündigung wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Im vorliegenden Urteil stellt das Bundesgericht fest, dass die Kündigung neben den in Art. 336 OR aufgezählten Fällen auch dann missbräuchlich sei, wenn der angegebene Kündigungsgrund nur ein Vorwand ist und nicht der eigentlichen Motivation der Entlassung entspricht. Im konkreten Fall löste das gewerkschaftliche Engagement der Arbeitnehmerin bzw. ihre Rolle als Vertreterin die Kündigung aus, welche nach Art. 336 Abs. 2 lit. c OR als missbräuchlich taxiert wurde. Zudem verletzte die Arbeitgeberin die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Angestellten, da sie es unterlassen hat, die Gekündigte mit dem ihr vorgeworfenen Verhalten zu konfrontieren.
iusNet AR-SVR 10.12.2018